Umfassende Unternehmensbetreuung

Umweltschutzrecht

wirksame Forderungsbeitreibung

Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen

Vertretung im Rahmen des Erwerbs und Verkaufs von Unternehmen

Vertretung vor Gerichten und öffentlichen Verwaltungseinrichtungen

ZUVERLÄSSIG. REIBUNGSLOS. WIRKSAM.

Umfassender Rechtsbeistand, der auf die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen und Strategien zum Schutz bestimmter Kundenwerte und der Eliminierung von Risiken ausgerichtet ist.

Über uns

Die Kanzlei leistet Rechtsunterstützung für Privatkunden, Unternehmen sowie andere Akteure, darin: lokale Gebietskörperschaften, Vereine, Stiftungen sowie Einrichtungen des geschäftlichen Umfelds. Um den Besorgnissen über die Interessen der Kunden Rechnung zu tragen, wenden wir die größte Sorgfalt an und verfolgten die berufsständischen Regeln, was dazu führt, dass die Tätigkeit der Kanzlei durch Professionalismus, Zuverlässigkeit und Diskretion gekennzeichnet ist.

Wir unterstützen Sie bei der Aufnahme sowie effizienten und rentablen Führung des laufenden Geschäftsbetriebs. Durch wirksame Präventiv- und Eintreibungsmaßnahmen sorgen wir für finanzielle Liquidität der Unternehmen unserer Kunden. Wir vertreten unsere Kunden vor Gerichten und Ämtern, beteiligen uns aktiv an Verhandlungsprozessen, führen Untersuchungen und Due Diligence-Analysen durch und koordinieren Ankauf- und Verkaufstransaktionen von Unternehmen.

Rechtsanwalt Jakub Czyczyło

Rechtsanwalt, Vorstandsvorsitzender des Vereins “Förderung des Unternehmertums”, Mitglied des Aufsichtsrats der Energetyka Cieplna Opolszczyzny S.A. Absolvent der Universität Wrocław (Jura-Direktstudium) und der Technischen Universität Opole (Überwachung-Kontrolle und interne Revision in der Wirtschaft und Verwaltung). Er hat das Referendariat bei der Bezirksanwaltskammer Opole abgeschlossen und ist Mitglied dieser Kammer.

Er spezialisiert sich auf folgende Fachbereiche: Schadensansprüche aus Verkehrsunfällen (Schadensersatz, Entschädigung, Rente), Verwaltungsrecht, darin Umweltrecht (ehemaliger Angestellter des Departements für Umweltschutz beim Marschallamt der Woiwodschaft Opolskie) und Rechtsberatung für Unternehmen.

LASSEN SIE SICH VON UNSERER LEISTUNG ÜBERZEUGEN

Rechtsanwältin, Mediatorin Karolina Słomka

Absolventin der Fakultät für Recht und Verwaltung an der Universität Opole. Seit 2017 ist sie in die Liste der Rechtsanwälte der Bezirksanwaltskammer Opole eingetragen. Berufliche Erfahrung erwarb sie in verschiedenen Anwaltskanzleien und auf freiberuflicher Basis.

Zum Kerngebiet ihrer Tätigkeit gehören Familien-, Zivil- und Handelsrecht. Sie führt Mediationen in Zivil-, Familien- und Handelssachen durch und spricht fließend Englisch.
 

LEISTUNGEN

Im Folgenden präsentieren wir das Leistungsspektrum unserer Kanzlei.
Wirtschafts- und Handelsrecht
Rechtsberatung im Bereich: der Betriebsgründung, der Handels- und Personengesellschaften, der Eintragung von Handelsgesellschaften ins Handelsregister, der Vorbereitung von Gründungsakten und Gesellschaftsverträgen, des Entwerfens und der Begutachtung von Organisationsvorschriften für Gesellschaftsorgane, der Erstellung von Dokumenten für die Eintragung von Änderungen in das Handelsregister, der laufenden Rechtsberatung für Gesellschaften, einzelne Gesellschafter und Aktionäre bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Unternehmensbereich, der Vorbereitung von Dokumenten im Zusammenhang mit den Versammlungen der Gesellschafter und Aktionäre, der Teilnahme an Sitzungen von Organen der Kapitalgesellschaften, der rechtlichen Beratung für Geschäftsführungen/Vorstände und Aufsichtsräte, des Führens von Verhandlungen, der Beratung bei einer Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung, Abwicklung von Gesellschaften und der Vertretung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Forderungsbeitreibung
Führung von Verhandlungen mit dem Schuldner, Verfassung von Zahlungsaufforderungen, Vergleichs und Vereinbarungsentwürfen mit den Fristen und Bedingungen der Rückzahlung, Überwachung der Umsetzung von geschlossenen Vereinbarungen, Verfassen von Klageschriften, Vertretung im Rahmen des Gerichts- und Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Zivilrecht
Verfassung von Vertragsentwürfen, Begutachtung von Verträgen, Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung bzw. nichtordnungsgemäßen Erfüllung von Verträgen, Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen (körperlicher Schaden bzw. Gesundheitszerrüttung, Tod einer nahestehenden Person, Behandlungsfehler, Verkehrsunfälle), Begleitung in Sachen der Eigentumsrechte und anderer dinglicher Rechte, der Ausgleichszahlung für vertragslose Nutzung, der Feststellung der Ersitzung, der Aufhebung des Miteigentums und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten.
Erbrecht
Erbschein, Feststellung der Nichtigkeit einer Testaments, Erbauseinandersetzung (Nachlassteilung), Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs.
Verwaltungsrecht
Beratung und Betreuung für Gebietskörperschaften, Beratung und Vertretung vor öffentlichen Verwaltungen und bei verwaltungsgerichtlichen Klagen im Bereich: des Baurechts (Baugenehmigung, Bedingungen der Bebauung, Legalisierung von willkürlichen Baumaßnahmen), des Immobilienwirtschaftsrechts (Steuer auf Wertsteigerung von Grundbesitz, Grunderwerbssteuer, Parzellierung), des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Konzessionen, Genehmigungen) und des Umweltschutzrechts, Ausarbeitung von Anträgen, Beschwerden und Ansprüchen gegen Entscheidungen öffentlicher Einrichtungen.
Familien- und Vormundschaftsrecht
Sachen der Scheidung, der Ungültigerklärung der Ehe, der Trennung, der Adoption, der Ausübung der elterlichen Sorge, der Aufhebung der Gütergemeinschaft und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Eheleute, des Unterhalts, der Vaterschaftsverneinung, der Ungültigerklärung der Vaterschaftsanerkennung und der Entmündigung.
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Verfassen und Begutachtung von Verträgen (Arbeitsverträge, Managerkontrakte, privatrechtliche Verträge, Wettbewerbsverbotsklauseln), Kollektivvereinbarungen (Tarifverträge, Geschäftsordnungen, Vergütungsordnungen, Betriebsfonds für Sozialleistungen), Beratung im Bereich der Durchführung von Massenentlassungen, gerichtliche Vertretung von Mitarbeitern und Arbeitgebern (Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, Entschädigungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), Sachen im Bereich der Sozialversicherungen (Rente, Pension, Beihilfe).
Öffentliches Auftragswesen
Ausarbeitung von Regelungen für öffentliche Aufträge, Zusammenstellung und Begutachtung der Dokumente in Sachen des Verfahrens zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen, darin Ausschreibungen mit EU-Mitteln, Vertretung vor der Landesbeschwerdekammer.

Vergütung

Die finanziellen Bedingungen für die Bereitstellung der rechtlichen Unterstützung werden einvernehmlich festgelegt und berücksichtigen das Wesen und die Art der Dienstleistung sowie den Arbeitsaufwand der Beteiligten. Im Rahmen einer ständigen Zusammenarbeit wird Pauschalvergütung bzw. Stundenhonorar angewendet. Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +48 509 784 063 zur Verfügung.

Entschädigungen

Die rechtliche Unterstützung unserer Mandanten zur wirksamen Geltendmachung von Schadensansprüchen aus Verkehrsunfällen ist einer der führenden Dienste unserer Kanzlei. Durch die erworbenen Erfahrungen, die Umsetzung höchster Standards und die aufgebaute ständige Zusammenarbeit mit Ärzten, Rehabilitationsfachkräften und Gutachtern bieten wir Unfallgeschädigten umfassende Hilfe in jeder Phase des Verfahrens bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung.
Der Schadensregulierung geht eine Prüfung der Förderfähigkeit und der Höhe der Ansprüche (u.a. Analyse der zusammengetragenen Dokumentation und ärztliche Beratung) voran. Die erlaubt uns festzustellen, ob, von wem, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe wir Ansprüche für unsere Mandanten geltend machen können:
  • Schadensersatz,
  • Genugtuung für das erlittene Unrecht,
  • Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung, des höheren Mittelbedarfs bzw. der Verringerung von Erfolgsperspektiven für die Zukunft,
  • vorläufige Rente,
  • Erstattung von Kosten, darin der Kosten für die Behandlung, Rehabilitation und Medikamente,
  • Hinterbliebenenrente,
  • angemessener Schadensersatz im Falle einer erheblichen Verschlechterung der Lebensumstände der Hinterbliebenen,
  • Genugtuung für das erlittene Unrecht im Zusammenhang mit dem Tod des Nächsten.
Die Rechtsanwälte vertreten unsere Mandanten bereits während des Ermittlungsverfahrens und dem Strafverfahren als Bevollmächtigte der Nebenkläger. Die bereits in dieser Etappe den Geschädigten gewährte Rechtshilfe ist häufig unumgänglich, um den Schadensersatzpflichtigen verbindlich zu identifizieren und die Voraussetzungen für seine Haftung zu bestimmen. Die vorstehenden Feststellungen ermöglichen eine effektive Geltendmachung des Schadens und die Aufnahme des Prozesses der Schadenregulierung während der Schlichtungsphase, in welcher der Schriftwechsel mit dem Verpflichteten (meistens dem Versicherungsunternehmen) stattfindet. Je nach der endgültigen Entscheidung des Verpflichteten bereiten die Juristen der Kanzlei die Zahlungsaufforderung vor, in der die Art und die Höhe der Ansprüche endgültig präzisiert werden. Die Zahlungsaufforderung bildet die Grundlage dafür, die Sache vor das Gericht zu bringen.

Unsere Erfahrung lehrt, dass es in 85 Prozent der Fälle erforderlich ist, eine Klage gegen das Versicherungsunternehmen bei einer gerichtlichen Instanz zu erheben, um eine befriedigende Höhe der Leistungen zu erzielen. Während der Formulierung der Klage und der Prozessführung müssen die für die Begründetheit des Klagebegehrens bedeutenden Voraussetzungen stets überwacht werden. Wir füllen im Namen unserer Kunden Prozesskostenhilfeanträge wirksam aus, um Ausgaben (Gebühr für die Klage) zu vermeiden bzw. deutlich zu beschränken. Im Rahmen der Vertretung unserer Mandanten vor dem Gericht zielen wir darauf ab, sobald wie möglich den Prozess effektiv abzuschließen und somit Leistungen für unsere Mandanten in einer für sie befriedigenden Höhe zu erlangen.

Durch flexible Preispolitik unserer Kanzlei bieten wir Ihnen sehr günstige Konditionen der Zusammenarbeit an.

Kontakt

Rechtskanzlei des Rechtsanwalts Jakub Czyczyło

NIP (Steuernummer): 754-215-83-27
REGON (Statistische Identifikationsnummer): 532334960
Bankverbindung:
Bank Handlowy w Warszawie S.A.
06 1030 0019 0109 8530 0032 2249

Rechtliche Hinweise zur Website

Diese Website ist ausschließlich Eigentum der Rechtskanzlei des Rechtsanwalts Jakub Czyczyło, dient nur der allgemeinen Information und gilt nicht als Angebot im Sinne der Vorschriften des Zivilgesetzbuches. Die Inhalte auf dieser Website sind nicht als anwaltliche Beratung zu verstehen. Hierfür müssen Sie mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen. Sämtliche Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken, Logos und Fotos, die sich auf der Website befinden, sind mit Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Zusammenhang mit der Registrierung von Marken geschützt und sind Gegenstand des Eigentums. Die Nutzung von Links zu anderen URLs, die auf dieser Website genannt werden, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

Adresse

ul. Ozimska 13/1
45-057 Opole

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